Zivile Hochzeiten
Geroskipou ist eine moderne Stadt mit einer reichen Geschichte, Folklore-Traditionen und Kultur. Geroskipou ist der ideale Ort für ein Paar, um sich zusammenzuschließen und ihre Gelübde zu teilen, denn schließlich besagt die Legende, dass Aphrodite, die Göttin der Liebe und Schönheit, diesen Ort als ihren heiligen Garten gewählt hat.
Hochzeiten finden in einem speziell gestalteten und dekorierten Bereich im Rathaus von Geroskipou statt, von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr. Weitere Veranstaltungsorte sind exklusive Hotelanlagen, der berühmte Aphrodite-Felsen, Golfclubs und Restaurants. Die Gemeinde Geroskipou stellt alle Details zur Verfügung, um den idealen Ort für Ihren unvergesslichen Tag auszuwählen.
Wichtige Dokumente
1. Reisepass
2. Erklärung des Ledigseins
3. Original-Scheidungsurkunde (falls zutreffend)
4. Original-Sterbeurkunde (falls zutreffend)
5. Geburtsurkunde
6. Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
7. Nachweis der elterlichen Einwilligung bei Minderjährigen unter 18 Jahren.
Das Paar hat die Möglichkeit, zwischen zwei Arten von Zeremonien zu wählen: Standesamtlich, kirchlich oder beides. Die Zeremonien sind vollkommen legal und weltweit anerkannt. Für beide Zeremonien sind die gleichen Unterlagen erforderlich.
Ausländische Eheschließungen können auf zwei Arten erfolgen:
a) Durch Vorlage einer Heiratsanzeige: In diesem Fall kann die Ehe nicht innerhalb der ersten 15 Tage nach dem Datum der Anzeige, jedoch nicht später als drei Monate nach diesem Datum geschlossen werden. Die Interessenten müssen daher mindestens 15 Tage in Zypern verweilen.
b) Durch Erhalt einer speziellen Lizenz: Die Interessenten beantragen beim Bürgermeister der gewünschten Gemeinde die spezielle Lizenz. Aufgrund der speziellen Verfahren, die von der Gemeinde Geroskipou angewendet werden, kann eine Eheschließung mit der speziellen Lizenz innerhalb von 24 Stunden stattfinden.
1. Reisepässe
2. Erklärung des Ledigseins (aus dem Herkunftsland des Paares). Diese Erklärungen oder (Bescheinigungen) können vom Anwalt (auf dem Briefpapier der Anwaltskanzlei und gestempelt), dem Innenministerium (Innenministerium) oder Außenministerium (Außenministerium) ihrer Länder oder sogar von ihren Botschaften stammen. Die Dokumente müssen ins Griechische oder Englische übersetzt werden. Personen, die britische Pässe besitzen, können in England eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die übersetzten Dokumente müssen von den oben genannten juristischen Personen beglaubigt und unterzeichnet werden.
3. Scheidungsurkunden im Falle von Scheidungen. Die Scheidungsurkunden müssen von den Gerichten stammen und ins Griechische oder Englische übersetzt sein. Die Urkunden müssen von einer eidesstattlichen Erklärung begleitet sein, dass die Personen nicht wieder geheiratet haben.
4. Totenscheine im Falle von Witwenschaft. Die Totenscheine, ob Original oder beglaubigte Kopien, müssen ins Griechische oder Englische übersetzt werden.
5. Geburtsurkunde. Die Bewerber müssen das Original mitbringen (die vollständige Version).
6. Nachweis über Namensänderung. Die Bewerber müssen das Original vorlegen.
7. Nachweis der elterlichen Einwilligung bei Minderjährigen unter 18 Jahren. Personen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vormünder heiraten. Eine schriftliche Zustimmung hierzu muss daher vorgelegt werden. Falls keine gesetzlichen Vormünder vorhanden sind, ist die Zustimmung des Obersten Gerichts von Pafos erforderlich.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 15:00